Das Zittern um den rechtzeitigen Aufbau zweier großer Festzelte auf dem diesjährigen Oktoberfest hat ein Ende. Das Bayerische Oberste Landesgericht (OLG) hat am 18. Juni 2026 im Eilverfahren den Antrag auf Verlängerung der Zuschlagsverbote abgelehnt. Damit können nach dem Ablauf der aufschiebenden Wirkung am 19. Juni die Verträge für die Schottenhamel-Festhalle sowie das Paulaner-Festzelt offiziell geschlossen werden. Der Beginn der vorbereitenden Bauarbeiten auf der Theresienwiese ist wie ursprünglich geplant für Ende Juni angesetzt.
Dem Beschluss war ein intensiver juristischer Streit vorausgegangen. Anfang Juni war beim OLG eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer Südbayern eingegangen. Diese hatte zuvor den Nachprüfungsantrag einer Antragstellerin gegen die von der Landeshauptstadt München beabsichtigte Zuteilung der beiden Festzelte an die vorgesehenen Brauereien und Wirte zurückgewiesen. Ebenso hatte die Gegenseite beantragt, die aufschiebende Wirkung, also das Zuschlagsverbot für die beiden betroffenen Zelte, zu verlängern.
Zeitliche Unmöglichkeit als ausschlaggebendes Kriterium im Eilverfahren
In der Begründung des Gerichts wird deutlich, dass für das Eilverfahren nicht die Erfolgsaussichten der Hauptsache maßgeblich waren. Zu der im Mittelpunkt stehenden Frage, ob Zulassungsverträge für gastronomische Großbetriebe auf dem Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden müssen, hat sich der zuständige Vergabesenat im Rahmen dieser Entscheidung nicht positioniert. Diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung und sei derzeit offen. Ausschlaggebend für die Abweisung des Antrags war vielmehr eine rein pragmatische Abwägung des zeitlichen Rahmens.
Das Gericht stellte fest, dass eine von der Antragstellerin geforderte europaweite Ausschreibung nach dem GWB-Vergaberecht sowie der anschließende Aufbau einer großen Festhalle für das am 19. September 2026 beginnende Oktoberfest aus zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr durchgeführt werden könnten. Da die Antragstellerin im Wege des geforderten Verfahrens ohnehin keinen Zuschlag mehr für die diesjährige Wiesn erzielen könne, überwiege das Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer Vergabe ohne Verzögerung. Mit der Hauptsache wird sich das Gericht zeitnah befassen.

Wiesnchef Christian Scharf freut sich: Wiesn 2026: Aufbau aller Zelte darf nach Gerichtsentscheid starten (©Fotos: Martin Schmitz)
Große Erleichterung in der Münchner Stadtpolitik
Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause äußerte sich unmittelbar nach Bekanntgabe des Beschlusses erleichtert. Die Wiesn 2026 könne wie gewohnt stattfinden, und alle Wirtinnen und Wirte hätten nun endlich Planungssicherheit. Krause hob die über 200-jährige, weltweit einzigartige Tradition des Festes hervor und erklärte, dass der unverwechselbare Charakter der gewachsenen Festkultur durch diese Entscheidung gestärkt werde.
Der weiteren juristischen Klärung in der Hauptsache sehe die Stadt gelassen entgegen, da bereits die Vergabekammer in erster Instanz das Zulassungsverfahren der Landeshauptstadt bestätigt hatte. Man werde weiterhin alles tun, um den Schutz der kulturellen Identität zu bewahren.
Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft, sprach ebenfalls von einer sehr guten Nachricht für München. Er zeige sich froh darüber, dass das Gericht der Argumentation der Stadt gefolgt sei. Damit stehe dem Aufbau ab dem 29. Juni nichts mehr im Wege, was insbesondere auch für die zigtausenden Wiesnbesucher, die bereits Besuche im Schottenhamel- und im Paulaner-Zelt geplant hatten, eine Erleichterung darstelle.
Betroffene Festwirte kritisieren „Klagewut“ des Klägers
Die Nachricht löste auch bei den unmittelbar betroffenen Festwirten große Freude aus. Lorenz und Christine Stiftl, die neuen Wirte des Paulaner-Festzelts, bezeichneten den Tag der Entscheidung als einen Tag der Freude und Erleichterung nach einer sehr belastenden Zeit der Ungewissheit. Neben den Gästen profitierten vor allem die Angestellten von der gewonnenen Planungssicherheit. Trotz der rechtlichen Hängepartie seien 99 Prozent der über 400 Wiesn-Mitarbeiter dem Betrieb treu geblieben. Nach dem Urteil könnten nun noch am selben Tag die Arbeitsverträge verschickt werden, um plangemäß mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Die Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, betonten, dass die Wiesn 2026 durch den Richterspruch gesichert sei. Schottenhamel, der selbst als Wirt betroffen ist, verwies darauf, dass eine Entscheidung in der Hauptsache sich über Monate hinziehen könne. Der Kläger Alexander Egger hätte selbst im Falle eines späteren Erfolgs aus rein zeitlichen Gründen keine Chance mehr gehabt, den Zuschlag oder den Aufbau für dieses Jahr zu realisieren.
Inselkammer warf dem Kläger vor, mit seiner „Klagewut“ lediglich Schaden angerichtet, Verunsicherung bei Personal und Gästen geschürt und das Ansehen Münchens beschädigt zu haben.
Egger gehe neben den Klagen gegen Schottenhamel und Paulaner parallel auch gegen die Schützenliesl auf der Oiden Wiesn vor. Beide Sprecher zeigten sich jedoch zuversichtlich, dass auch das Hauptsacheverfahren im Sinne der Regionalität und des bayerischen Brauchtums entschieden wird.
DEHOGA Bayern sieht starkes Signal für den Erhalt der Festkultur
Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern bezog ebenfalls klar Stellung und bewertete die rechtskräftige Eilentscheidung als wichtiges Bekenntnis zur Identität des Oktoberfests. Die Wiesn sei kein beliebig austauschbares Großereignis, sondern ein über Jahrhunderte gewachsenes Kulturgut. DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer erklärte, der Entscheid ermögliche erst die verlässliche Durchführung dieses weltweit einzigartigen, tief verwurzelten Volksfestes.
Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert ergänzte, dass das Urteil ein starkes Signal für den Erhalt der Festkultur und die Authentizität des Gewerbes sei, welche die internationale Strahlkraft der Wiesn erst ausmache. Auch Festwirt Christian Schottenhamel bekräftigte in diesem Kontext, dass die Wiesn von den Menschen und Familien lebe, die diese Tradition über Generationen geprägt haben. Wer auf die Theresienwiese komme, suche das Original – diese gewachsene Struktur sei nun erfolgreich geschützt worden.


